Wohnsitzbestätigung ab 01.11.2015

News vom 20.04.2015
Bundestag und Bundesrat haben das Meldegesetz reformiert. Vermieter werden vom 01.11.2015 an verpflichtet,  Meldebestätigungen gegenüber ihren Mietern zur Vorlage bei den Einwohnermeldeämtern abzugeben. Die Mieter müssen diese vorlegen, wenn sie ihren Wohnsitz anmelden. Auf diese Weise sollen Scheinadressen verhindert werden.

Eine ähnliche Regelung bestand in der Vergangenheit bereits. Bis vor ca. 13 Jahren musste sich der Mieter vom Eigentümer bestätigen lassen, dass er im Mietobjekt eingezogen war. Als problematisch hat sich seit Wegfall der Regelung allerdings erwiesen, dass es in vielen Fällen relativ einfach war, sich mit falschen Adressen bei den Einwohnermeldeämtern zu registrieren. Dies soll verhindert werden.

Die nun vorgesehenen Meldebestätigungen müssen die folgenden Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen.

Stellt der Vermieter die Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig aus, kann dieses Verhalten mit einer Geldbuße geahndet werden. Zur Vorlage bei den Behörden sind allerdings ausschließlich die Mieter verpflichtet. Wenn der Vermieter die Bestätigung ausgefüllt hat, ist seine Pflicht erfüllt.

Mit der Gesetzesreform haben die Vermieter ab dem 01.11.2015 außerdem einen kostenlosen Auskunftsanspruch gegenüber den Meldebehörden und können dort abfragen, welche Personen in der vermieteten Wohnung gemeldet sind. Auf diese Weise können beispielsweise Untervermietungen in Erfahrung gebracht werden.